Neue Regelung zum Kommunion-empfang für Konfessionsverbindende Ehepaare
Zusammen mit anderen (leider nicht allen) deutschen Bischöfen hat unser Bischof Gebhard Fürst die gemeinsam erarbeitete Neuregelung zum Kommunionempfang für die Diözese Rottenburg- Stuttgart in Kraft gesetzt: Evangelische Ehepartner in einer Konfessionsverbindenden Ehe sind zur Teilnahme an der Kommunion eingeladen, wenn sie zu unserem Glauben an die Gegenwart Christi in der Eucharistie ja sagen. Wer sich darüber unsicher ist, ist zu einem klärenden Gespräch mit einem Seelsorger oder einer Seelsorgerin eingeladen. Die Entscheidung zur Teilnahme trifft aber der evangelische Christ bzw. das Paar selbst vor seinem Gewissen und ist dann eingeladen. Diese Erlaubnis und Einladung gilt für alle Kirchen der Diözese Rottenburg- Stuttgart; es ist dafür keine Absprache oder Erlaubnis des jeweiligen Ortsgeistlichen erforderlich. Diese Neuregelung soll dem Rechnung tragen, dass die Paare im Sakrament der Ehe ja bereits die Einheit in Christus leben, die unsere Kirchen noch nicht erreicht haben. Sie soll den Respekt vor ihrer Gewissensentscheidung im Glauben Ausdruck geben.
Aus Sicht vieler Christen in unseren Gemeinden ist diese nun ausgesprochene, offizielle Einladung für Ehepaare nur ein erster (und später) Schritt auf dem Weg zur dringend ersehnten umfassenden gegenseitigen Gastfreundschaft der Christen am Tisch von Abendmahl und Eucharistie – und damit viel zu wenig. Aber es ist nun immerhin einmal ein echter Schritt! Und weist einen Weg, wie nächste Schritte aussehen könnten.
Der Weg, im Gewissen seine Entscheidung zu treffen, steht uns Christen offen. „Sprecht mit dem Herrn und geht voran“, so antwortete Papst Franziskus auf die Frage, ob ein evangelischer Ehepartner an der Kommunion teilnehmen könne. Diese Gewissensentscheidung haben viele Esslinger Christen längst getroffen und sind Gast beim Abendmahlstisch der anderen Konfession.
Pfarrer Stefan Möhler