Frühstück für Uganda am 18. November 2018

Unser Uganda-Frühstück am 18. November war wieder ein großer Erfolg. Etwa  40 Personen haben es sich bei einem reichhaltigen Frühstück und netten Gesprächen gut gehen lassen. Veronika, die auch nach Thomas,  weltkirchlichen Friedensdienst in Uganda geleistet hat, kam mit neuen Infos und Bildern vor einer Woche aus Uganda zurück. Wir haben uns sehr gefreut, dass sie uns ganz aktuell informieren konnte. Das große Interesse an dem Klinik-Projekt zeigte sich dann auch in den Spenden. Wir freuen uns, dass 1.320,- Euro im Spendenkorb waren und noch einige Überweisungen angekündigt sind.

Vielen, herzliche Dank an alle Spender.

Wir haben auch schon Father NDANDA über den Erfolg informiert und er hat sich bereits bedankt und grüßt alle Spender herzlich.

Andrea, Klaus und Thomas Himmer

Spendenkonto für das Klinik-Projekt (Musichimi Health Center):
Kontoinhaber: Kirchengemeinde St. Augustinus
IBAN:  DE26 6115 0020 0100 5550 08
bei der KSK Esslingen – BIC: ESSLDE66XXX
Verwendungszweck: Spende für Uganda

Code fürs Online-Banking

Kommunionempfang für Konfesssionsverschiedene Ehepaare

„Sprecht mit dem Herrn und geht voran“ – Neue Regelung zum Kommunionempfang für Konfessionsverbindende Ehepaare

Zusammen mit anderen (leider nicht allen) deutschen Bischöfen hat unser Bischof Gebhard Fürst die gemeinsam erarbeitete Neuregelung zum Kommunionempfang für die Diözese Rottenburg- Stuttgart in Kraft gesetzt: Evangelische Ehepartner in einer Konfessionsverbindenden Ehe sind zur Teilnahme an der Kommunion eingeladen, wenn sie zu unserem Glauben an die Gegenwart Christi in der Eucharistie ja sagen. Wer sich darüber unsicher ist, ist zu einem klärenden Gespräch mit einem Seelsorger oder einer Seelsorgerin eigeladen. Die Entscheidung zur Teilnahme trifft aber der evangelische Christ bzw. das Paar selbst vor seinem Gewissen und ist dann eingeladen. Diese Erlaubnis und Einladung gilt für alle Kirchen der Diözese Rottenburg- Stuttgart; es ist dafür keine Absprache oder Erlaubnis des jeweiligen Ortsgeistlichen erforderlich.

Weitere Informationen dazu finden Sie in einem Flyer unserer Diözese, der am Schriftenstand ausliegt.

Diese Neuregelung soll dem Rechnung tragen, dass die Paare im Sakrament der Ehe ja bereits die Einheit in Christus leben, die unsere Kirchen noch nicht erreicht haben. Sie soll den Respekt vor ihrer Gewissensentscheidung im Glauben Ausdruck geben.

Aus Sicht vieler Christen in unseren Gemeinden ist diese nun ausgesprochene, offizielle Einladung für Ehepaare nur ein erster (und später) Schritt auf dem Weg zur dringend ersehnten umfassenden gegenseitigen Gastfreundschaft der Christen am Tisch von Abendmahl und Eucharistie – und damit viel zu wenig. Aber es ist nun immerhin einmal ein echter Schritt! Und weist einen Weg, wie nächste Schritte aussehen könnten. Dass unsere Kirche noch nicht so weit ist, zeigte sich aktuell z.B. in Ravensburg, wo unser Bischof eine dort ausgesprochene, allgemeine Einladung zur gegenseitigen Teilnahme verbot.

Doch der Weg, im Gewissen seine Entscheidung zu treffen, steht uns Christen offen. „Sprecht mit dem Herrn und geht voran“, so antwortete Papst Franziskus auf die Frage, ob ein evangelischer Ehepartner an der Kommunion teilnehmen könne. Diese Gewissensentscheidung haben viele Esslinger Christen längst getroffen und sind Gast beim Abendmahlstisch der anderen Konfession. Diese Entscheidung respektieren wir selbstverständlich auch weiterhin. Leben wir die Gemeinschaft als Christen verschiedener Konfessionen in unseren Gemeinden. Und setzen wir uns in Gebet und Tat dafür ein, dass unsere Kirchen weitere Schritte auf dem Weg zur echten, versöhnten Kirchengemeinschaft tun.

Pfarrer Stefan Möhler